Rundum versorgt
Im Taxi zum Arzt, zur Kur...

STAMBULA möchte, dass Sie gesund werden und bleiben. Aktiv sorgen wir daher für eine komfortable Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus. Wenn Sie möchten, kümmern wir uns um alle erforderlichen Genehmigungen für die Fahrten. Wir benötigen von Ihnen hierzu vor allem die Verordnung einer Krankenbeförderung, ein Formular, das Ihr behandelnder Arzt Ihnen bei vorliegenden Gründen ausstellt. Sobald uns die Verordnung vorliegt, sparen Sie bares Geld. Ihre Krankenkasse schickt die entsprechenden Papiere direkt an uns. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bequemer geht es für Sie nicht.

Haben Sie Fragen?
Unter 040 200011-66 gelangen Sie zu Ihrem Ansprechpartner bei STAMBULA.

Krankenfahrten

Beispiele

Als Vertragspartner Ihrer Krankenkasse bietet STAMBULA folgende Fahrten an:

  • zur Strahlen- und Chemotherapie
  • zur Dialysebehandlung
  • zu Kuraufenthalten und Reha-Maßnahmen
  • zu ambulanten Behandlungen in Arztpraxen, Tageskliniken, Krankenhäusern
  • zur Verlegung in andere Kliniken und Krankenhäuser (nur sitzend, nicht liegend)

Natürlich können wir auch fast jedem Wunsch individuell gerecht werden.

Zuzahlung

Eigenanteil

Ein Patient muss in der Regel zehn Prozent Fahrtkosten selbst tragen, minimal aber fünf Euro und maximal zehn Euro. Dieser Eigenanteil kann pro Fahrt oder jeweils für die erste und letzte Fahrt anfallen, in dieser Hinsicht unterscheiden sich die Krankenkassen. In dem Genehmigungsschreiben trägt die Krankenkasse die Höhe der Selbstbeteiligung ein. Ihren Eigenanteil bezahlen Sie bequem und in bar an den Fahrer oder die Fahrerin. 

Zuzahlung

Befreiung

Wer im laufenden Jahr schon zwei Prozent seiner Einkünfte an Auslagen für Eigenbeteiligungen an Medikamenten, Praxisgebühren oder Taxifahrten bezahlt hat, wird von der Zuzahlung befreit; bei chronisch erkrankten Patienten liegt die Grenze bei einem Prozent. Zum Nachweis sollten Sie sämtliche Quittungen für medizinische Ausgaben aufbewahren. 
Jede Befreiung von Zuzahlungen endet am Jahresende und muss im neuen Jahr neu beantragt werden.